Garantiebedingungen

  1. Die ACTION S.A. Garantie betrifft die in Polen gekaufte Zentraleinheit des Computers der ACTINA Marke und gilt ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Republik Polen.
  2. Die zur Servicestelle gelieferte Zentraleinheit soll eine leserliche Computer-Seriennummer haben. Unleserliche Seriennummern, die eine Identifizierung des Gerätes unmöglich machen, haben den Verlust von Garantieansprüchen zur Folge.
  3. Die Auswechslung oder der Einbau zusätzlicher Elemente im Computer auf eigene Hand bewirkt auch eine Änderung elektrischer Parameter des Computers und folglich den Verlust des CE-Zeichens.
  4. ACTION S.A. garantiert den reibungslosen Betrieb des Gerätes, für welches diese Garantiekarte ausgestellt ist, vorausgesetzt, das Gerät wird bestimmungsgemäß und gemäß den in der Bedienungsanleitung beschriebenen technisch-betrieblichen Bedingungen verwendet.
  5.  Die Garantiekarte ist gültig, falls sie auf einem Originalformular erstellt ist und folgende Angaben beinhaltet: Bezeichnung des Geräts, Modell, Seriennummer, Verkaufsdatum, Stempel und Unterschrift des Verkäufers, Unterschrift des Kunden sowie Bezeichnung und Nummer des Kaufbelegs. Durch Streichungen oder Korrekturen durch unbefugte Personen wird sie ungültig.
  6. ACTION S.A. gewährt die Garantie für 36 Monate vom Verkaufsdatum des Geräts gerechnet, jedoch nicht länger als 30 Monate vom Produktionsdatum. Die Erfüllung von Garantieansprüchen wird nach Vorlage der gültigen Garantiekarte samt Kaufbeleg und nach der Bestätigung der Übereinstimmung von Eintragungen in der Garantiekarte mit dem tatsächlichen Zustand erfolgen.
  7. Die während der Garantiezeit offenbarte Mängel werden von der ACTION S.A. in möglichst kurzer Frist behoben, die nicht länger als: 
    • 14 Werktage vom Tag der Annahme des Gerätes zur Reparatur gerechnet ist.
    • 21 Werktage ist, falls es notwendig sein wird, Ersatzteile vom Ausland herbeizuholen.
  8. Voraussetzung für die Annahme des Computers in der Servicestelle ist eine schriftliche Anmeldung der Mangelbeschreibung zusammen mit dem beanstandeten Gerät oder entsprechende Anmeldung an RMA im i-serwis System. Bei Erhalt einer RMA- Nummer, soll sie an sichtbarer Stelle auf der Packung angebracht werden.
  9. Das Gerät soll zur autorisierten Servicestelle geliefert bzw. in der Originalverpackung zur Beförderung übergeben werden. Bei Fehlen einer Originalverpackung wird das Risiko einer Beschädigung des Geräts während des Transports vom Reklamierenden getragen.
  10. Während der Annahme der Sendung verpflichtet sich der Kunde zur Einschätzung des Verpackungszustands. Bei Feststellung, dass die Verpackung nicht intakt ist (d.h. Beschädigung oder Druckspur in der Verpackung, Nässe, Beschädigung des Bandes etc.) oder wenn eine mechanische Beschädigung des Gerätes festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, ein Schadenprotokoll mit dem Speditionsvertreter zu erstellen und die Servicestelle über die Situation unverzüglich zu benachrichtigen.
  11. Von der Garantie sind ausschließlich Schäden und Mängel erfasst, die aus den im verkauften Gerät bestehenden Ursachen entstanden sind. Nicht erfasst sind Schäden, die aus äußeren Ursachen entstanden sind, wie z.B.:
    • mechanische Schäden, die durch Witterungsverhältnisse entstandenen Schäden, Verschmutzungen, Nässe und Schäden, die während des Transports entstanden sind.
    • schäden, die infolge Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien (z.B. Bänder oder Reinigungsträger) oder Nichtbefolgung der in der Bedienungsanleitung beschriebenen technisch-betrieblichen Bedingungen entstanden sind.
  12. Von der Garantie sind nicht Tätigkeiten nicht erfasst, die zum normalen Betriebsdienst gehören, beispielsweise Reinigung und Wartung.
  13. Die Softwarereparatur (z.B. Neuinstallation des Betriebssystems) und das Entfernen von Computerviren sind vom Garantieprozess ausgeschlossen.
  14. Das Reklamationsverfahren umfasst nicht die Installation der Geräte, der Software sowie die Wartung.
  15. Ansprüche wegen Nichteinhaltung der technischen Parameter mit der Spezifikation des Computers sind von der Garantie nicht erfasst.
  16. Der Hersteller des Computers haftet nicht für fehlerhaftes Funktionieren des Computers, welches infolge vom Benutzer vorgenommenen Ersatz von Treibern oder bios entstand.
  17. Der Käufer verliert alle sich aus der Garantie ergebenden Rechte bei Feststellung, dass nicht autorisierte Reparaturen oder Konstruktionsänderungen vorgenommen wurden. Die Garantie findet keine Anwendung, falls das Gerät für gewerbliche Zwecke oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
  18. Bei Beschädigung interner Computer-Baugruppen behält sich der Garantiegeber das Recht vor, das beschädigte Element mit einem Element einer anderen Marke mit ähnlichen oder besseren technischen Parametern zu ersetzen.
  19. Bei Ersatz einer fehlerhaften mit einer fehlerfreien Baugruppe ist die Garantiezeit für diese Baugruppe die Fortsetzung der Garantiezeit für das Produkt, jedoch nicht kürzer als 12 Monate seit dem Ersatz.
  20. ACTION S.A. haftet nicht für die Einhaltung von Fristen für Garantiereparaturen, falls die Tätigkeit des Servicenetzes gestört wird durch unvorhergesehene Umstände höherer Gewalt.
  21. ACTION S.A. haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die wegen der Unmöglichkeit der Nutzung des reklamierten Gerätes entstanden sind.
  22. ACTION S.A. haftet nicht für Daten, die verloren sind infolge von Tätigkeiten der Servicestelle. (Es wird empfohlen, systematisch Sicherheitskopien zu erstellen).
  23. Bei einer unbegründeten Reklamation trägt der Anmeldende Transport- und Überprüfungskosten.
  24. Die Beschädigung des optischen Antriebs durch Einlegen einer CD-DVD Platte mit mechanischem Defekt oder einer, die an die Nenngeschwindigkeit des Antriebs nicht angepasst ist, bewirkt den Ausschluss des obigen Antriebs vom Garantieschutz. Kostenpflichtige Reparatur ist auch mit der Übernahme von Transportkosten verbunden.
  25.  ACTION S.A. haftet nicht für fehlerhafte Funktion des Gerätes mit Software, die keine Legalitätsmerkmale aufweist. Der Kunde erklärt bei der Übergabe des Gerätes zur Reparatur, dass er Rechte zur Nutzung der installierten Software besitzt und dass ihm rechtliche Konsequenzen bekannt sind, die sich aus der Verletzung von Urheberrechten ergeben.
  26. Die zusammen mit dem Computer gelieferte Software ist mit dem Lizenzvertrag ihres Herstellers gebunden, und durch das Öffnen des versiegelten Pakets wird die Zustimmung für diese Bedingungen bestätigt. Das geöffnete Softwarepaket kann nicht zurückgegeben werden.
  27. Diese Garantiebedingungen definieren in erschöpfender Weise die Pflichten des Garantiegebers aus der sowie den Umfang der Rechte des Reklamierenden. Von der Garantie werden Rechte des Käufers nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder ausgesetzt, die sich aus der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag ergeben.